Klarstellung zum Stundenverrechnungssatz: Ein Beispiel, keine Richtlinie


Der im Artikel „Wirtschaftliche Potenziale für Augenoptiker - Kalkulationsansätze für eine Spezialisierung“ angeführte Stundenverrechnungssatz von 85 € in der DOZ 12/2024 hat bei einigen Lesern zu Irritationen geführt. Die ASN-Beratung möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es sich dabei lediglich um ein Beispiel handelt, das die Kalkulation einer Spezialisierung veranschaulichen soll.

 

Ein solcher Satz kann unter bestimmten Voraussetzungen durchaus realistisch sein – etwa bei geringen Betriebskosten, beispielsweise durch niedrige Mieten. Dennoch gilt: Jeder Betrieb sollte seinen individuellen Stundenverrechnungssatz sorgfältig kalkulieren, um sowohl die eigenen Kosten abzudecken als auch betriebswirtschaftlich sinnvoll am Markt zu agieren. Es gibt keine universelle Vorgabe, da jeder Betrieb andere Rahmenbedingungen hat, etwa hinsichtlich Fixkosten, Personalstruktur oder Standort.

 

Wichtig ist uns vor allem der Fokus auf das Thema Spezialisierung und die mit ihr verbundenen Chancen – und weniger die Höhe eines spezifischen Verrechnungssatzes. Dieser muss nicht nur die tatsächlichen Betriebskosten widerspiegeln, sondern auch vom Markt akzeptiert werden. Schließlich nützt der bestkalkulierte Satz wenig, wenn er sich nicht durchsetzen lässt.

 

Zum Vergleich: Bei einem höheren Stundenverrechnungssatz von 130€ würde sich die Amortisationszeit für die im Beispiel genannten Investitionen von drei auf vier Jahre verlängern. Dies zeigt, wie wichtig eine individuelle und realistische Planung ist, die die Marktgegebenheiten berücksichtigt.

 

Wir freuen uns darüber, dass der Artikel so viel Aufmerksamkeit erregt hat. Denn das zeigt, dass Spezialisierung ein Thema ist, das Augenoptiker bewegt und zum Nachdenken anregt. Wir ermutigen alle Betriebsinhaber, nicht nur die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ihrer Entscheidungen zu prüfen, sondern sich auch mit Leidenschaft und Überzeugung für eine Nische zu entscheiden, die zu ihnen und ihrem Betrieb passt.

 

ASN Beratung - Augenoptik Service GmbH Nord

Hannover, Dezember 2024